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Immobilienwissen

Mietpreisbremse in Baden-Württemberg ungültig

Die Mietpreisbremse soll vor zu hohen Mieten schützen. In Baden-Württemberg können sich Kläger aber nicht mehr auf die vom Land erlassene Verordnung berufen: Sie ist laut Landgericht Stuttgart unwirksam. Das Landgericht Stuttgart hält die vom Land erlassene Verordnung aus formellen Gründen für ungültig: Es fehle an der Veröffentlichung einer Begründung dafür, warum in einem bestimmten Gebiet eine Mietpreisbremse gelten soll, teilte das Gericht mit.
In Gebieten des Landes mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt bislang die Begrenzung der Mieterhöhung bei Neuvermietung auf zehn Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Das Urteil

Das Urteil fiel im Zuge eines Zivilverfahrens, in dem sich die Klägerin jetzt nicht mehr auf die Mietpreisbremse berufen kann. Die Entscheidung könnte aber landesweite Konsequenzen haben. In fast 70 betroffenen Kommunen könnten neue Mieter jetzt schutzlos sein, wenn der Vermieter diese Grenze überschreitet.

Dem Landgericht zufolge muss die Begründung der Mietpreisbegrenzungsverordnung veröffentlicht werden, um die Entscheidung der Landesregierung für eine Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten nachvollziehen zu können. Dies diene dem Grundrechtsschutz der Vermieter, die in der wirtschaftlichen Nutzung ihres Eigentums durch die Mietpreisbremse eingeschränkt seien. Ohne eine vollständige Begründung könnten sie ihre Rechte nicht sachgemäß wahrnehmen.

Die Landesregierung hatte im September 2015 die Verordnung zur Mietpreisbremse erlassen, durch die Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt festgelegt wurden. Dort darf bei der Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Unmittelbare Folge des Urteils

Unmittelbare Folge des Urteils ist laut Landgericht, dass sich die Klägerin in dem Rechtsstreit nicht auf diese Mietpreisbremse berufen kann. Sollten weitere Gerichte in Baden-Württemberg der Auffassung der Zivilkammer folgen, seien von der Entscheidung sämtliche Mietverhältnisse in den von der Verordnung aufgeführten Gebieten betroffen. Das Stuttgarter Urteil ist zudem rechtskräftig, weil die Kammer keine Revision zuließ.

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