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Immobilienwissen

Was versteht man unter der sog. Leibrente?

Eine Leibrente ist nach deutschem Recht eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die bis zum Tod des Empfängers gezahlt wird (§§ 759 ff BGB).

Immobilienleibrente

Mit einer Immobilien-Rente können ältere Eigentümer ihr Haus oder ihre Wohnung zu Geld machen, ohne ausziehen zu müssen. Die Immobilienleibrente ermöglicht es den älteren Eigentümern, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslange Zusatzrente umzuwandeln. Dabei verkaufen sie ihre Immobilie und erhalten im Gegenzug eine monatliche Zahlung und ein lebenslanges Wohnrecht. Das lebenslange Wohnrecht wird notariell beurkundet.

Wie hoch fällt die Leibrente aus?

Der Kaufpreis wird also nicht sofort, sondern in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt. Wie hoch die Leibrenten-Zahlung ausfällt, ist vor allem vom Wert der Immobilie abhängig. Maßgeblich bestimmen zudem Alter und Geschlecht der Eigentümer die Rentenhöhe. Grundsätzlich gilt: je älter die Eigentümer zu Vertragsbeginn sind, desto höher fällt die Rente aus. Denn mit dem Alter sinkt aufgrund der geringen statistischen Restlebenserwartung der Wert des Wohnrechts. Im Gegenzug steigt die Höhe der leinnrentenzahlungen. Sie haben so die Gewissheit, in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben zu können.

Anwendungsfälle

  • Hausverkauf gegen Leibrente: Der Kaufpreis wird bei Vereinbarung einer Leibrente nicht vollständig, sondern nur teilweise bezahlt (oder gar nicht). Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer, einen Teil des Kaufpreises sofort und den Rest als monatliche Leibrente bis zum Tod des Verkäufers zu zahlen. Die Versteuerung dieser Renten erfolgt gemäß §22 EStG i.V.m. §55 EStDV mit dem laufzeitabhängigen Ertragsanteil.
  • Hausübergabe gegen Leibrente: Ein weiteres Beispiel ist die Absicherung von Hausübergebern durch Leibrentenzahlungen ihrer Kinder.
  • Leibrentenvermächtnis: Beim Rentenvermächtnis wird z. B. das Kind vom vererbenden Vater als Alleinerbe mit einer Leibrente zugunsten der Witwe belastet.
  • Versicherungstechnische Lösung: Leibrenten können auch als Zeitrenten mit unbestimmter Laufzeit vereinbart werden. Der Vertrag endet dabei mit dem Tod als Wagniswegfall. Varianten der Leibrente sind die aufgeschobene Leibrente, die temporäre Leibrente und die Sofortrente.