Einen Augenblick bitte...
Immobilienwissen

Eigenbedarf anmelden - so geht's richtig

Viele Menschen kaufen sich Immobilien vor allem als Anlage. Gut geeignet sind an dieser Stelle zum Beispiel Mietwohnungen. Irgendwann kommt man aber vielleicht an den Punkt, an dem man die Wohnung selbst nutzen möchte. Zum Beispiel, weil die Kinder studieren und in der Innenstadt leben möchten. In diesem Fall kann der Vermieter Eigenbedarf anmelden. Der Gesetzgeber hat aber einige Hürden aufgestellt, die der Vermieter nehmen muss. Oft landen Kündigungen wegen Eigenbedarf vor Gericht. Und nicht selten gibt der Richter den Mietern Recht. Um das zu vermeiden müssen Immobilienbesitzer einige Dinge beachten.

Wann kann Eigenbedarf angemeldet werden?

Eigenbedarf anmelden darf ein Hausbesitzer immer dann, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Wohnung oder dem Haus hat. Das ist dann der Fall, wenn er selbst oder Familienangehörige die Immobilie zum Wohnen nutzen möchten. Der Gesetzgeber hat auch geregelt, welche Familienmitglieder ein Hausbesitzer begünstigen kann: Kinder, Enkel, Eltern und Schwiegereltern. Außerdem zählen auch Geschwister, Nichten und Neffen dazu.

Generell gilt: Sind die Personen nur weitläufig mit dem Vermieter verwandt, kommt es auf das persönliche Verhältnis an. Dieses muss im Zweifel vor Gericht glaubhaft dargelegt werden. Für Personen, zu denen kein Verwandtschaftsverhältnis besteht, kann kein Eigenbedarf angemeldet werden, egal wie eng die Beziehung auch sein mag.

Welche Fristen gelten für die Kündigung?

Zunächst einmal gilt, dass der Eigenbedarf erst nach Abschluss des Mietvertrages aufgetreten sein darf. Ansonsten gilt, dass der Vermieter sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten hat. Zum Zeitpunkt der Kündigung muss der Eigenbedarf übrigens noch nicht konkret bestehen. Es reicht aus, wenn das Ereignis sicher eintreten wird. Zum Beispiel wenn sicher ist, dass die Kinder nach dem Abitur die Wohnung für sich selbst nutzen möchten. Wenn Unklarheiten bestehen, berät ein kompetenter Immobilienmakler. Er weiß genau, welche Fristen zu wahren sind. Vor allem ist er in der Lage, ein Schreiben aufzusetzen, dass in jedem Fall vor Gericht Bestand hat.