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Immobilienwissen

Was ist Niessbrauch?

Es gibt eine Sache, die wir alle gemeinsam haben. Ein Thema, über das man nicht so gerne spricht. Aber früher oder später, sterben alle einmal. Weshalb man sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber machen sollte, wie und wem man seine Vermögenswerte vererben will. Bei Ihrer Immobilie ist es meist sinnvoll, dies nicht erst nach dem Tod an den entsprechenden Erben zu übertragen, sondern bereits zu Lebzeiten durchzuführen, denn dadurch lässt sich einiges an Erbschaftssteuer sparen. Solche Übertragungen müssen immer im Grundbuch festgehalten werden.

Um sicherzustellen, dass der zukünftige Erblasser nach der Übertragung nicht ohne ein Dach über dem Kopf dasteht, gibt es das Nießbrauchrecht.

Was bedeutet Nießbrauchrecht?

Hier handelt es sich um eine Rechtsform, welche kenntlich macht, dass eine Person Anteil an einem fremden Gut hat und aus diesem in irgendeiner Form Profit zieht, ohne selbst Eigentümer zu sein.

Der Erblasser darf alles tun, was er als Eigentümer auch durfte, außer die Immobilie zu verkaufen oder Belasten.Vermieten darf er diese allerdings.

Ein Vorteil des Nießbrauchrechts: wenn der Erblasser in ein Pflegeheim kommt und von seinem "Wohnrecht" keinen Gebrauch mehr machen kann, kann er seine Immobilie vermieten und so Einnahmen generieren, mit denen er zum Beispiel die Kosten für das Pflegeheim decken kann.