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Immobilienwissen

Die Immobilie im Testament

Gerade in Hinblick auf die Gestaltung von Testamenten spielen Immobilien eine zunehmend große Rolle. Dabei sollte aber gerade der Schritt der Vererbung einer Immobilie gut durchdacht sein, wobei es zudem eine Rolle spielt, ob es sich um ein Eigenheim, eine Anlageimmobilie, eine Eigentumswohnung oder um gewerblich bzw. gemischt genutzte Immobilien handelt.

Lassen Sie sich juristisch und steuerlich beraten

Es lohnt sich die Überlegung, dass nicht nur eine Vererbung eine Option ist, um Immobilien an Kinder, Enkelkinder oder auch an Menschen, die einem sonst wichtig sind, aber nicht zur Familie gehören, weiterzugeben. Auch die Gründung einer Stiftung und die Einbringung der Immobilien lohnt eine Überlegung. Gleiches gilt ebenfalls für Schenkungen und diverse weitere Optionen. Somit empfiehlt es sich aber auch, nicht nur einen Notar zu Rate zu ziehen, sondern sich im Vorfeld am besten auch durch einen Fachanwalt für Erbrecht beraten zu lassen. Darüber hinaus sollte immer auch ein Steuerberater mit von der Partie sein, der – sofern Sie auch eventuelle Ehepartner nicht einweihen möchten – nicht der Steuerberater sein muss, der auch die Steuererklärungen des Haushalts anfertigt. Zudem kann sich sogar eine zweite oder dritte Fachmeinung lohnen. Selbstverständlich stehen auch wir Ihnen jederzeit gerne für Auskünfte zur Verfügung. Rufen Sie einfach an!