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Immobilienwissen

Was ist Lebenslanges Wohnrecht?

Es gibt eine Sache, die wir alle gemeinsam haben. Ein Thema, über das man nicht so gerne spricht. Aber früher oder später, sterben alle einmal. Weshalb man sich schon zu Lebzeiten Gedanken darüber machen sollte, wie und wem man seine Vermögenswerte vererben will. Bei Ihrer Immobilie ist es meist sinnvoll, dies nicht erst nach dem Tod an den entsprechenden Erben zu übertragen, sondern bereits zu Lebzeiten durchzuführen, denn dadurch lässt sich einiges an Erbschaftssteuer sparen. Solche Übertragungen müssen immer im Grundbuch festgehalten werden.

Um sicherzustellen, dass der zukünftige Erblasser nach der Übertragung nicht ohne ein Dach über dem Kopf dasteht, gibt es das Wohnrecht.

Was bedeutet Lebenslanges Wohnrecht?

Durch das Lebenslange Wohnrecht, wird geregelt, dass der Erblasser die Immobilie bis zum Ende seines Lebens zum Wohnen nutzen darf. Dies kann auch nur auf einen Teil der Immobilie erlassen werden. Zum Beispiel, wenn sich eine zweite Wohnung in der Immobilie befindet. Zudem hat der Erblasser das sogenannte Aufnahmerecht, was besagt, beispielsweise seine Familie oder Pflegepersonal in seinen Haushalt aufzunehmen. Außerdem muss er selbst für Reparaturen aufkommen und die Nebenkosten bezahlen. Fallen größere Umbauten oder Sanierungen an, müssen diese allerdings vom Eigentümer bezahlt werden.