Einen Augenblick bitte...
Trennung: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Trennung: Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Nach einer Trennung sind vielerlei Angelegenheiten zu regeln. Insbesondere bei einer gemeinsam genutzten Wohnung kommen viele Fragen auf.

Nicht selten streiten sich Ehepaare nach der Trennung über die bisherige Ehewohnung. Wer darf bleiben, wer muss ausziehen? Was soll mit dem gemeinsamen Eigenheim geschehen? Verkaufen oder behalten? Und was passiert mit dem gemeinsamen Kredit? Welche Folgen ergeben sich für den Mietvertrag? Ein Überblick über die wichtigsten Fragen zum Recht an der Ehewohnung nach der Trennung.

Entscheidend ist, ob die gemeinsame Wohnung Wohneigenturm ist oder eine Mietwohnung.
Bei einer Mietwohnung gilt: Zieht ein Partner aus und haben beide den Mietvertrag unterschrieben, bleibt auch derjenige, der auszieht, weiter Mietvertragspartner. Das hat zur Folge, dass sich der Vermieter auch an ihn halten kann, wenn der andere Partner die Miete nicht zahlt.
Bei einer Eigentumswohnung gilt: Weigern sich beide Ehepartner auszuziehen, müssen sie unter einem Dach leben. Das gilt sowohl für den Fall, dass die Immobilie beiden Eheleuten gehört, als auch für den Fall, dass ein Partner der alleinige Eigentümer ist. Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsam erworbenen Immobilie aus, kann er eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese wird für den Anteil der Immobilie fällig, die dem anderen überlassen wurde.

« Zur News-Übersicht