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Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Immobilien

Fördermöglichkeiten bei gebrauchten Immobilien

Die neuerliche Entwicklung des Corona-Virus hat den vorherrschenden Städtewandel zuletzt eingedämmt. Die Entwicklung in der Immobilienbranche und der Wohnraumbedarf hat sich dahingehend verändert, dass gerade Familien wieder das Bedürfnis nach Land und Idylle haben.

Ein eigener Garten sowie erschwinglichere Immobilienpreise und folglich die Möglichkeit statt der Stadtwohnung ein Haus erwerben zu können, sind für die meisten Menschen ausschlaggebende Argumente. In vielen Fällen kann der Wechsel ins Grüne nicht schnell genug gehen, doch ein Haus lässt sich nicht immer auf die Schnelle bauen. Der Wunsch ist jedoch gerade durch die staatlichen Verordnungen, die Pflicht zum Homeoffice und das Herunterfahren des öffentlichen Lebens, besonders akut.

Gebrauchte Immobilien sind daher immer stärker gefragt. Schlussendlich wurde ein passendes gebrauchtes Haus gefunden, spätestens jetzt sollten Sie sich über etwaige Möglichkeiten zur Förderung informieren, um die spätere Finanzierung zu klären. Gibt es das Baukindergeld auch für gebrauchte Immobilien und existieren weitere Programme?

Fördermöglichkeiten beim Kauf einer gebrauchten Immobilie

Baukindergeld

Wichtig: Jetzt gilt es schnell zu sein, denn vorab lässt sich direkt anmerken, dass die Frist für das Baukindergeld am 31.03.2021 abläuft. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die gebrauchte Immobilie von Ihnen gekauft worden sein. Hier zählt das Kaufvertragsdatum.
Das Baukindergeld ist 2018 durch die Regierung verabschiedet worden und soll gerade junge Familien dabei unterstützen ein Eigenheim zu erwerben. Pro Kind können Sie bis zu 12.000 Euro erhalten. So erhalten Sie bis zu 10 Jahre lang 1.200 Euro jährlich für jedes Ihrer Kinder. Die Bezuschussung ist steuerfrei und es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung. Die Beantragung findet bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online statt.

Welche Bedingungen müssen für das Baukindergeld erfüllt sein?

Entgegen dem weitverbreiteten Irrtum, dass es sich um die erste Immobilie handeln muss, die Sie jemals besessen haben, dürfen Sie lediglich zum Zeitpunkt des Kaufvertrags keine anderweitige Immobilie besitzen. Sofern Sie also zu früheren Zeiten bereits Immobilienbesitzer*in waren, so ist dies kein Ausschlusskriterium für das Baukindergeld. Das Eigenheim muss sich in jedem Fall in Deutschland befinden und spätestens 6 Monate nach Antragsstellung bezogen werden.
Die Beantragung darf ausschließlich von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit mindestens einem minderjährigen Kind erfolgen. Das gemeinschaftliche Einkommen im Jahr darf zudem 75.000 Euro und 15.000 Euro pro Kind nicht überschreiten. Handelt es sich so z. B. um eine Familie mit zwei Kindern, so darf das Einkommen nicht über 105.000 Euro jährlich liegen.

Wohn-Riester

Ein weiteres Programm zur Förderung von Immobilienkäufen ist das Wohn-Riester. Dieses kann für Haus, Wohnung oder eine sogenannte Genossenschaftswohnung genutzt werden. Abweichend zur Förderung mittels Baukindergeld kann die Immobilie sogar im europäischen Ausland (EU) sein.

Sie können verschiedene Wege wählen, um von der Förderung durch das Wohn-Riester zu profitieren. Entweder Sie lassen sich eine bereits angesammelte Summe ihres Vertrages auslassen und nutzen dies für die Finanzierung der eigenen vier Wände oder Sie tilgen mit dieser Summe ein Hypothekendarlehen. Daneben gibt es die Möglichkeit Riester und Bausparvertrag zu kombinieren. So können Sie beispielsweise einen Bausparvertrag starten und die Förderung durch das Riesterprogramm dafür nutzen.

Die Höhe der staatlichen Zuschüsse ist abhängig von den eigenen Aufwendungen, die Sie bereit sind in den Wohn-Riester Vertrag einzuzahlen. Sofern Sie mindestens 4 % ihres Jahreseinkommens aufwenden, erhalten Sie 175 Euro. Sofern Sie unter 25 sind, erhalten Sie 200 Euro einmalig extra. Wenn Kinder vorhanden sind oder geboren werden, erhalten Sie jährlich 185 Euro pro Kind zusätzlich. Kinder, die nach 2008 geboren wurden erhalten sogar 300 Euro Bezuschussung. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt bei der Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Das Formular hierzu erhalten Sie bei Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages durch Ihren Berater.

Fördermöglichkeiten von Umbau oder Sanierung

Sofern Sie Ihre Immobilie energieeffizient sanieren möchten, können Sie ebenfalls von Zuschlägen des Staates profitieren. Die staatliche KfW bezuschusst dabei ihr Vorhaben. Außerdem können Sie auch weitere Zuschüsse erhalten, wenn Sie ihre Immobilie altersgerecht und barrierefrei umbauen und gegen Einbrüche schützen. Etwaige Informationen zu den Förderungsprogrammen erhalten Sie auf der Webseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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