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Maklerprovision: Das ändert sich ab 2021

Maklerprovision: Das ändert sich ab 2021

Einen Tag vor Weihnachten, dem 23.12.2020 ist ein neues Gesetz zur Regelung und Aufteilung der Maklerprovision in Kraft getreten. Dieses findet Geltung bei der privaten Veräußerung von Immobilien, gleichwohl, ob es sich um Häuser oder Wohnungen handelt.

Einen Tag vor Weihnachten, dem 23.12.2020 ist ein neues Gesetz zur Regelung und Aufteilung der Maklerprovision in Kraft getreten. Dieses findet Geltung bei der privaten Veräußerung von Immobilien, gleichwohl, ob es sich um Häuser oder Wohnungen handelt. Vorrangig wird durch die neue Rechtsprechung festgelegt, dass die Provision des Maklers zukünftig nicht einseitig auf den Käufer umgelegt werden kann, wenn der Immobilienmakler eine Beauftragung durch den Verkäufer erhalten hat. Dies hat zur Folge, dass private Immobilieninteressierte beim Erwerb eines Objektes eine Entlastung bei den Kaufnebenkosten erhalten.

Sofern beide Parteien denselben Makler beauftragen, kann dieser in Zukunft von Verkäufer und Käufer die Höhe der Vergütung nur noch in gleicher Höhe veranschlagen. Dies soll keineswegs die Arbeit eines Immobilienmaklers herabstufen, sondern für einen fairen Kaufprozess, ohne eine Besserstellung einer Partei (z. B. aufgrund des ungleichen Angebot-Nachfrageverhältnisses) sorgen. Dies ist auch daran zu merken, dass diese Regelung lediglich für private Verbraucher (Kaufinteressenten) zur Geltung kommt. Für einen gewerblichen Erwerb einer Immobilie können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.

Zusätzlich wurde durch die neue Gesetzesgrundlage eine Vorschrift zur formellen Beauftragung eines Maklers in Kraft gerufen. So bedürfen diese der Textform. Selbstverständlich hält Baum-Immobilien die neuen Regelungen ein und steht Ihnen auch bei diesbezüglichen Fragen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

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