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So umgehen Sie die Spekulationssteuer

So umgehen Sie die Spekulationssteuer

Auf Gewinne durch private Veräußerungsgeschäfte, die innerhalb der sogenannten „Spekulationsfrist“ von zehn Jahren entstehen und den Freibetrag von 600 EUR pro Jahr übersteigen, erhebt der deutsche Staat gemäß § 23 EStG die sogenannte Spekulationssteuer.

Auf Gewinne durch private Veräußerungsgeschäfte, die innerhalb der sogenannten „Spekulationsfrist“ von zehn Jahren entstehen und den Freibetrag von 600 EUR pro Jahr übersteigen, erhebt der deutsche Staat gemäß § 23 EStG die sogenannte Spekulationssteuer.
Die Höhe der Spekulationssteuer ist dabei grundsätzlich vom ermittelten Gewinn, sowie dem persönlichen Steuersatz abhängig. Ein Hausverkauf wird dabei über private Einkünfte bei der Steuererklärung versteuert.

Wie kann die Spekulationssteuer umgangen werden?

Sollten Sie Ihre Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren verkaufen wollen, so gibt es verschiedene Fälle, in denen der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der wirtschaftliche Gewinn beim Verkauf des Objekts nicht im Vordergrund steht und es entsteht keine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:

Eigennutzung

Die Spekulationssteuer entfällt, wenn Sie oder Ihre Kinder die Immobilie in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt haben. Hierbei gelten ebenfalls angefangene Kalenderjahre. Zudem betrifft dies auch Immobilien, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (Zweitwohnsitz) oder als Ferienwohnungen, die nicht zur Vermietung bestimmt sind, genutzt werden.

Erbschaft & Schenkung

Haben Sie die Immobilie geerbt, oder wurde Ihnen diese geschenkt, so greift hier der ursprüngliche Kaufzeitpunkt als Beginn der Spekulationsfrist. Sollten Sie einen Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erwägen, so ist die Inanspruchnahme einer fachgerechten Beratung zu empfehlen.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass bei einem geplanten Hausverkauf innerhalb der Spekulationsfrist generell die Spekulationssteuer in der Planung berücksichtigt werden muss. Grundsätzlich lohnt es sich die Immobilie in den drei Jahren vor dem Verkauf selbst zu nutzen oder durch Ihre Kinder nutzen zu lassen. In jedem Fall sollten Sie auf die Beratung von einem Experten setzen.

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