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Tipps für die Besichtigung während der Coronakrise

Tipps für die Besichtigung während der Coronakrise

Trotz der Coronapandemie bleiben Wohnungsbesichtigungen weiterhin gefragt – und auch möglich. Explizit verboten waren Wohnungsbesichtigungen nie, Experten verwiesen jedoch auf die Ausgangsbeschränkungen und das Kontaktverbot. Allerdings wurde die Gültigkeit der Ausgangsbeschränkungen von verschiedenen Gerichten zumindest angezweifelt und seit dem 6. Mai von einigen Bundesländern ganz aufgehoben. Dennoch gibt es während der Coronapandemie noch ein paar Dinge zu beachten - für Anbieter als auch für Interessenten.

Tipps für die Besichtigung während der Coronakrise

  • Bereits im Exposé auf Einzelbesichtigungen hinweisen.
  • Kein Körperkontakt – aufs Händeschütteln verzichten und auch auf die Nies- und Hustenetikette achten, zudem einen Abstand von ein bis zwei Metern zueinander halten.
  • Kein Austausch von Dokumenten – diese besser vorab oder direkt nach dem Termin dem Interessenten digital zukommen lassen.
  • Kontakt zu Gegenständen meiden – offene Innentüren ermöglichen eine Besichtigung, ohne ständig Klinken anfassen zu müssen. Sollte dies nicht immer möglich sein, dann sollten alle Kontaktflächen regelmäßig gründlich desinfiziert werden.
  • Desinfektionsmittel – für Anbieter empfiehlt sich ein Fläschchen Desinfektionsmittel, damit Interessenten ihre Hände desinfizieren können und bei der Besichtigung entspannt sein können
  • Community- oder Schutzmaske – über die bundesweite Maskenpflicht, für beispielweise den ÖPNV, hinaus empfiehlt sich für Anbieter das Tragen einer Maske über Nase und Mund beim Treffen zu einer Besichtigung, um dem Interessenten Sicherheit zu signalisieren
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