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Immobilienwissen

Baukindergeld - kurz erklärt

Das Baukindergeld 2018 ist eine Eigenheimzulage für Familien. Seit dem 18. September 2018 unterstützt der Staat mit dem Zuschuss den Erwerb von Wohneigentum. Das Baukindergeld können Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, die ein Haus bauen sowie ein bestehendes Gebäude oder eine Eigentumswohnung kaufen, beantragen.

Die Förderung

Pro Jahr ist eine Förderung von 1.200 Euro pro Kind möglich, über zehn Jahre also 12.000 Euro. In Bayern wird die Förderung mit dem Baukindergeld plus auf 1.500 Euro pro Kind erhöht, über zehn Jahre auf 15.000 Euro. Je mehr Kinder in der Familie leben, desto höher ist die Förderung zum Bau oder Kauf der Immobilie.

Wer eine Finanzierung der eigenen Immobilie plant, sollte diese aber unabhängig vom Baukindergeld wohl überlegt angehen und gut durch kalkulieren. Lassen Sie sich im nächsten Schritt von einem Finanzierungsexperten zu Ihrem Vorhaben beraten.

Wer bekommt Baukindergeld?

Das neue Baukindergeld soll Familien den Erwerb eines Eigenheims erleichtern. Wichtigste Voraussetzung ist, dass zumindest ein Kind mit im Haushalt der Familie oder Alleinerziehenden lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um ein leibliches Kind handeln – auch adoptierte Kinder sind förderberechtigt. Mit der Anzahl der Kinder steigt das mögliche Baukindergeld. Ziel ist es, die Anzahl der Wohneigentümer in Deutschland anzuheben

Bezuschusst werden Vorhaben mit Starttermin zwischen 01.01.2018 und 31.12.2020. Alle in diesem Zeitraum geschlossenen Kaufverträge oder Baugenehmigungen sind somit förderberechtigt. Wichtig ist, dass die Beantragung für den Zuschuss innerhalb von drei Monaten nach Einzug erfolgt.

Voraussetzungen

Für die Beantragung des Baukindergeldes müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragssteller muss Eigentümer, mindestens Miteigentümer der selbstgenutzten Wohnimmobilie sein.
  • Die Einkommensgrenze beim zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro bei einem Kind zuzüglich 15.000 Euro je weiterem Kind unter 18 Jahren liegen.
  • Der Antragsteller muss Kindergeld beziehen bzw. den Kinderfreibetrag erhalten und das Kind muss mit in der Immobilie wohnen.
  • Zum Stichtag darf keine andere Immobilie im Besitz des Antragstellers sein.

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