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Immobilienwissen

Was bedeutet die neue Datenschutzgrundverordnung für Käufer und Verkäufer?

Im Jahr 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hatte damit im Sinn, die Daten von Verbrauchern zu schützen. Böse Zungen behaupten, an dem ein oder anderen Punkt ist er dabei über das Ziel hinausgeschossen. Und so treibt die DSGVO Verantwortlichen in Unternehmen und Vereinen regelmäßig Schweißtropfen auf die Stirn. Denn sie müssen sich darum kümmern, dass alle erhobenen Daten ordnungsgemäß verwahrt werden. Was viele allerdings vergessen, ist dass die neuen Regeln immer dann greifen, wenn Daten erhoben werden. Auch dann, wenn Privatpersonen tätig werden. Sie sind genauso verantwortlich wie große Unternehmen.

Datenaustausch beim Hauskauf

Wer sein Haus verkauft, erhebt Daten von potenziellen Käufern. Das fängt schon bei der Telefonnummer für einen möglichen Rückruf an, geht aber noch viel weiter. So werden zum Beispiel mindestens Adressen ausgetauscht und das Geburtsdatum wird bei einem solchen Verkauf auch irgendwann abgefragt.

Was für den Verkäufer gilt, gilt natürlich auch für den Käufer. Auch er erhebt viele persönliche Daten. Er gelangt sogar in den Besitz einer besonders sensiblen Information: der Bankverbindung. Schließlich muss er den Kaufpreis des Hauses auf das Konto des Verkäufers überweisen.

Für all diese Daten sind die beiden nun verantwortlich. Sie dürfen sie nicht an Dritte weitergeben - und vor allem müssen sie sicherstellen, dass sie auf Wunsch wirksam gelöscht werden.

Der Profi übernimmt die Arbeit

Auf der sicheren Seite ist, wer einen Makler beauftragt. Denn dann ist er derjenige, der in den Besitz all der sensiblen Daten gelangt. Er ist es, der den Kontakt zu den möglichen Käufern pflegt. Und zu guter Letzt ist in diesem Fall der Makler dafür verantwortlich, die Daten auf Wunsch zu löschen. Mit seiner Erfahrung kann er sicherstellen, dass den Ansprüchen der DSVG genüge getan wird.